(Pferde-) Gutachter-Tagung
am Freitag, den 02.10.2026 und Samstag, den 03.10.2026
„2. Müggenhausener Gutachtertage“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach der erfolgreichen Premiere im Jahr 2025 möchten wir diese Veranstaltungsreihe zu tiermedizinischen Gutachten im Bereich der Pferdemedizin fortsetzen.
Das Schwerpunktthema für 2026 ist der Umgang des tierärztlichen Sachverständigen mit Fragestellungen im Beweisbeschluss, die darauf hinzielen, die tierärztliche Tätigkeit einer Kollegin oder eines Kollegen auf fachlich korrekte Durchführung zu prüfen. Solche Beweisbeschlüsse müssen hinsichtlich des Sachverhalts objektiv geprüft werden, um dem Gericht Antworten auf seine Fragen zu geben. Es zeigt sich immer wieder, dass es anfänglich so scheint, dass die Fragestellungen „klar“ zu beantworten sind, da man als Tierarzt schnell eine Meinung hat, wie die tierärztliche Tätigkeit richtig durchzuführen ist. Aber in einer intensiven, neutralen und objektiven Auseinandersetzung mit der Fragestellung wird deutlich, dass es evtl. „verschiedene Wege nach Rom“ bzw. zur Lösung gibt und, dass es doch keine „einfache Schwarz/Weiss“ Antwort gibt. Dann gilt es zu prüfen, ob die Wissenschaft, herrschende Meinung, Hochschulmeinung, Leitfäden, Literatur, Evidenz etc. eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Beweisbeschlussfragen geben können. Zusätzlich muss der Sachverständige auch die Entscheidung treffen, ob die vermeintliche herrschende Meinung oder Wissenschaft etc. überhaupt nachvollziehbar sind und den Anspruch erfüllen, die individuellen Fragen des Beweisbeschlusses hinreichend und umfassend zu beantworten. Letztendlich hat der Sachverständige eine hohe Verantwortung und kann durch sein Gutachten nicht nur Einfluss auf das Schicksal des betroffenen Tierarztes, sondern auch durch seine Beteiligung bei der Bildung einer herrschenden Rechtsprechung die Situation des Berufstandes nachhaltig beeinflussen.
Dieses komplexe Thema möchten wir daher am ersten Tag des Meetings intensiv aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten und mit Ihnen/euch ebenso intensiv diskutieren. Es freut uns, dass wir dazu mit Frau Dr. Brüninghaus eine vorsitzende Richterin bei einem maßgeblichen OLG gewinnen konnten. Mit dem Kollegen Dr. Stefan Odenkirchen haben wir einen erfahrenen Pferdegutachter vor Ort, der die tierärztliche Beteiligung in dieser Thematik darstellt. Außerdem freuen wir uns, dass wir mit den beiden Rechtsanwälten Christopher Boening und Kai Bemmann wieder zwei erfahrene Juristen im Bereich der Pferderechtsstreitigkeiten im Team haben.
Am zweiten Tag möchten wir zusammen mit allen Beteiligten und zusätzlich mit Frau Prof. Astrid Bienert-Zeit reale Fälle aus Pferderechtstreitigkeiten vorstellen und diskutieren.
Dazwischen findet am Freitagabend wieder optional unser Dinner mit geselligem Austausch in gewohnter Atmosphäre und Qualität statt.
Das gesamte Programm als PDF sowie eine Übersicht der Teilnahmegebühren finden Sie hier!
Buchen Sie Ihre Tickets hier online!
Programm für Freitag, den 02.10.2026:
Moderator: Rechtsanwalt Kai Bemmann
Themenschwerpunkt: Umgang des Gutachters mit Beweisbeschlussfragen, die erwarten, dass im Gutachten zu möglichen fehlerhaften tierärztlichen Tätigkeiten von Kolleginnen und Kollegen Stellung genommen wird.
Ab 10:15 Uhr: Registrierung, Kaffee & Gebäck
10:45 Uhr: Begrüßung
11:00 Uhr: Einleitender Vortrag zur Thematik aus der Sicht des betroffenen gutachterlich tätigen Tierarztes – Warum ist diese Thematik so wesentlich & schwierig für die Tierärzte?
Referent: Dr. Thomas Weinberger, Tierarzt
11:30 Uhr: Was erwartet das Gericht vom Gutachter, wenn es Beweisbeschlussfragen wie:
- ob „ein Tierarzt den tierärztlichen Behandlungsstandard nicht eingehalten hat“
- oder „ein Verstoß gegen bewährte tierärztliche Behandlungsregeln vorliegt“
- oder „eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse und damit ein Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Facharzt schlechterdings nicht unterlaufen darf“ zur Prüfung vorlegt?
Referent: Dr. Birgit Brüninghaus, OLG Celle
12:30 Uhr: Mittagspause
13:30 Uhr: Umfassende Darstellung der Optionen, die ein tierärztlicher Gutachter hat, um solche Beweisbeschlussfragen objektiv und umfassend zu beantworten. Welche „gesicherten medizinischen Erkenntnisse“ kann es geben und wie kann ich diese als Gutachter finden und neutral bewerten? Was bedeutet „gesicherte medizinische Erkenntnisse“ aus der Sicht des tierärztlichen Gutachters? Warum weiß der Gutachter, dass „bewährte tierärztliche Behandlungsregeln“ eingehalten oder nicht eingehalten wurden? Wie verfasse ich das Gutachten, wenn es keine klare Antwort bzw. Wissenschaft gibt? Welche Relevanz hat die Betrachtung der Praxisbedingung für den tierärztlichen Gutachter?
Referent: Dr. Stefan Odenkirchen, Tierarzt
15:00 Uhr: Kaffeepause
15:30 Uhr: Welche Antworten erwartet der Anwalt – in der Funktion als Kläger- oder Beklagtenvertreter – vom Gutachter? Wie geht der Anwalt strategisch mit den Antworten um?, Referent: Christopher Boening, Jurist
16:15 Uhr: Ausführliche Diskussion der Gesamtproblematik mit allen Referenten, Moderator: Kai Bemmann, Jurist
18:00 Uhr: Bei Interesse Führung durch die Pferdeklinik
18:30 Uhr: Social Dinner
Programm für Samstag, den 03.10.2026:
Ab 08:30 Uhr: Registrierung, Kaffee & Gebäck
09:00 Uhr: Fallbeispiele aus der Praxis. Referent: Christopher Boening, Jurist
10:30 Uhr: Kaffeepause
11:00 Uhr: Fallbeispiele aus der richterlichen Praxis. Referent: Dr. Birgit Brüninghaus, OLG Celle
12:30 Uhr: Mittagspause
13:30 Uhr: Fallbeispiele aus der gutachterlichen Tätigkeit. Referenten: Dr. Stefan Odenkirchen, Prof. Dr. Astrid Bienert-Zeit, Dr. Thomas Weinberger, etc.
15:00 Uhr: Kaffeepause
15:30 Uhr: Fallbeispiele aus der gutachterlichen Tätigkeit. Referenten: Dr. Stefan Odenkirchen, Prof. Dr. Astrid Bienert-Zeit, Dr. Thomas Weinberger, etc.
17:30 Uhr: Ende der Veranstaltung
ATF – Stunden: sind beantragt, pro Tag werden ca. 6 Stunden erwartet
Die ReferentInnen:
Dr. Birgit Brüninghaus ist seit 1994 Richterin an verschiedenen Gerichten und unterschiedlichen Schwerpunkten. Seit Januar 2021 Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht (OLG) beim OLG Celle im 2. Zivilsenat, der seit September 2023 u. a. für Tierarzthaftung, Tierhalterhaftung und Pferdekaufsachen zuständig ist. 1990 erfolgreiche Promotion an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster über das Thema: „Die Stellung des Tieres im BGB“. Außerdem ist Sie jahrzehntelange Freizeitreiterin und Pferdehalterin.
Prof. Dr. Astrid Bienert-Zeit ist leitende Tierärztin in der Abteilung für Zahn- und Nasennebenhöhlenerkrankungen in der Pferdeklinik Burg Müggenhausen. Sie ist Fachtierärztin für Pferde, erlangte 2008 die Zusatzbezeichnung Zahnheilkunde beim Pferd und wurde 2013 die erste europäische Fachtierärztin für Pferdezahnheilkunde in Deutschland. Nach erfolgreicher Prüfung wurde ihr der international anerkannte Titel des Diplomate EVDC Equine verliehen. Neben der täglichen Arbeit am Pferd und ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit bildet Astrid mit großer Leidenschaft TierärztInnen und Studierende aus. Sei 2006 ist sie auch regelmäßig als gerichtlich bestellte sachverständige Gutachterin tätig.
Kai Bemmann bezeichnet sich als Bauer & Jurist. Dabei legt er Wert auf diese Reihenfolge (Fachanwalt für Agrarrecht & Fachanwalt für Medizinrecht). Den Pferdetierärzten ist er in seiner Tätigkeit als Anwalt im Bereich des Pferde- und Tierarztrecht bekannt. Neben seiner beruflichen Tätigkeit engagiert sich Kai Bemmann auch in Zusammenarbeit mit der GPM für den pferdetierärztlichen Berufsstand. Außerdem ist er Lehrbeauftragter an der Georg-August-Universität Göttingen und Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin. Als landwirtschaftlicher Sachverständiger für Pferdezucht u. -haltung hat er eigene Erfahrungen als Sachverständiger und ist dem Pferdesport als Pferdezüchter & Springreiter (für seine Erfolge in Springen der schweren Klasse mit dem Deutschen Reitabzeichen in Gold ausgezeichnet) zugetan.
Christopher J. Boening wuchs im beschaulichen Örtchen Telgte, dem heutigen Speckgürtel von Münster auf. Zum Abitur und anschließenden Studium der Rechtswissenschaften wechselte er nach Ostwestfalen, in die Stadt Bielefeld. Im Anschluss an das erste Staatsexamen zog es ihn nach Münster zurück, wo er das Referendariat am Landgericht Münster absolvierte. Nach einem kurzen Aufenthalt in New York, bei der Rothschild & Co US Inc. begann er nach dem zweiten Staatsexamen seinen Berufseinstieg als Rechtsanwalt in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Essen, woran sich ein fünfjähriger Aufenthalt in München anschloss, u.a. als Geschäftsführer einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltsgesellschaft. Im Jahre 2014 folgte er dem Ruf zurück nach Münster, wo er seine Tätigkeit für die Kanzlei Dr. Klimke & Kollegen aufnahm, in welcher er 2016 Partner wurde. Im gleichen Jahr wurde ihm der Titel zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen. Nach Umfirmierung der Kanzlei in die Klimke Holtgräve Boening Rechtsanwälte PartG mbB fusionierte er die Kanzlei mit einer steuerberatenden Kanzlei aus Nottuln. Seit dem 01.01.2026 ist er Partner der 2FACH Steuerberater Rechtsanwälte PartG mbB.
Dr. Stefan Odenkirchen hat an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover studiert und 1990 approbiert. Nach mehreren Assistenzzeiten hat er sich im Jahr 2000 mit der Tierarztpraxis Odenkirchen in Unna mit ambulanter Praxis und stationären Praxisgebäuden selbständig gemacht. Er ist seit vielen Jahren auch als Gutachter in Pferdefragen engagiert und hat viel Erfahrung im Bereich der Sachverständigenbeurteilung in Rahmen von Pferderechtsstreitigkeiten gesammelt.
Dr. Thomas Weinberger ist Fachtierarzt für Pferde und seit über 30 Jahren als Pferdetierarzt aktiv. Neben der Orthopädie und orthopädischen Chirurgie ist die Ophthalmologie sein Spezialgebiet. Aber auch in seiner Funktion als Gutachter in Pferderechtsfragen seit ca. 20 Jahren ergeben sich immer wieder neue Erkenntnisse über die tierärztliche Alltagspraxis. Als Mitbegründer der Pferdeklinik Burg Müggenhausen ist er neben seiner Tätigkeit als praktischer Tierarzt auch als einer der Geschäftsführer aktiv.

