Merkblatt Zahlungsoptionen
Sehr geehrte Kunden der Pferdeklinik Burg Müggenhausen GmbH,
dieses Informationsblatt gibt Ihnen die notwendigen Infos über die verschiedenen Optionen mit denen Sie die Untersuchung und Behandlung Ihres Pferdes bei uns bezahlen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur die unten aufgeführten, vielfältigen Optionen anbieten können.
1. Barzahlung
Gerne können Sie die Rechnung bei Abholung bzw. Beendigung Ihres ambulanten Besuches bar bezahlen.
2. EC-Karte
Gerne können Sie die Rechnung bei Abholung bzw. Beendigung Ihres ambulanten Besuches mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass dies nur mit Geheimnummer geht. Häufig verfügen EC-Karten aus Sicherheitsgründen über Beschränkungen hinsichtlich des Zahlungsbetrages. Dies sollten Sie vorab klären, um Probleme zu vermeiden.
3. Kreditkarte (Mastercard/VISA/American Express)
Mit den Mastercard-, VISA- und American Express-Kreditkarten akzeptieren wir die gängigsten Kreditkarten. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kreditkarte noch gültig ist und den notwendigen Deckungsrahmen aufweist.
4. Per Rechnung (ohne Komplikationen und mit Zahlungsziel von 4 Wochen)
Wir arbeiten mit der Firma BFS health finance GmbH (kurz: Fa. BFS finance) zusammen, die es Ihnen möglich macht die Untersuchung und Behandlung Ihres Pferdes [Tieres] auch über Rechnung mit einem Zahlungsziel von 4 Wochen zu begleichen. Die Rechnung wird Ihnen einige Tage nach Ihrem Besuch in unserer Klinik per Post zugesandt. Voraussetzung für diese Zahlungsmöglichkeit ist, dass vor Nutzung dieser Optioneine kurze Online-Anfrage bei der Fa. BFS finance erfolgt und dabei diese Option freigegeben wird. Dafür kann es möglich sein, dass Adressdaten (Name, Geburtsdatum und Anschrift) zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Daa GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden übermittelt werden. Leider gilt diese Regelung ausschließlich für private inländische Tierhalter (das heißt: nicht für gewerbliche Tierhalter bzw. nicht für Kunden mit ausländischer Rechnungsadresse.)
Unser Partner:Health finance GmbH, Schleefstraße 1 D-44287 Dortmund Tel.: +49 231 945362-999, E-Mail:kundenservice@bfs-hf.de, Internet: www.bfs-hf.de
5. Zahlung in Raten (einfach und mit schneller Abklärung)
Es gibt hinsichtlich der Bezahlung Ihrer Rechnung in Raten in Zukunft zwei Optionen für Sie:
A.Ratenzahlung über 6 Monate (ohne Zinsen) NEU 6 STATT 4 MONATE – Exklusiv für unsere Kunden:
Die Firma BFS health finance GmbH (Fa. BFS finance) ermöglicht es Ihnen die Untersuchung und Behandlung Ihres Pferdes (Tieres) auch über Rechnung mit einem Zahlungsziel von 24 Wochen / 6 Monaten in sechs gleichen Raten zu begleichen. Diese Regelung ist beschränkt auf einen maximalen Gesamtrechnungsbetrag in Höhe von 5.000,00 Euro. Den Antrag können Sie direkt von uns erhalten und ausfüllen. Voraussetzung für diese Zahlungsmöglichkeit ist, dass vor Nutzung dieser Option eine kurze Online-Anfrage bei der Fa. BFS finance erfolgt und dabei diese Option freigegeben wird (s.a. Punkt 4). Leider gilt diese Regelung ausschließlichfür private inländische Tierhalter (das heißt: nicht für gewerbliche Tierhalter bzw. nicht für Kunden mit ausländischer Rechnungsadresse.)
B.Ratenzahlung über mehr als 6 Monate (mit Zinsen):
Mit Unterstützung der Fa. BFS finance ist es Ihnen möglich die Untersuchung und Behandlung Ihres Pferdes (Tieres) auch über Rechnung mit mehr als vier Monats-Raten zu begleichen. Laufzeiten bis maximal 72 Monaten sind möglich. Da diese Anfrage erst von der Fa. BFS finance genehmigt werden muss, ist es bei Bedarf sinnvoll einen Antrag vorab zu stellen. Den Antrag können wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Grundvoraussetzung für diese Zahlungsmöglichkeit ist, dass vor Nutzung dieser Option eine kurze Online-Anfrage bei der Fa. BFS finance erfolgt und dabei diese Option im Prinzip freigegeben wird. Die Konditionen für diesen Ratenvertrag können Sie mit den Mitarbeitern der Fa. BFS finance dann direkt besprechen. Leider gilt diese Regelung ausschließlich für private inländische Tierhalter (das heißt: nicht für gewerbliche Tierhalter bzw. nicht für Kunden mit ausländischer Rechnungsadresse.
6. Pferde mit OP-Versicherung bei der Uelzener- und Allianz-Versicherung:
Die Uelzener- und die Allianz-Versicherung räumt Ihren Kunden in Zusammenarbeit mit unserer Klinik besondere Regelungen zur Begleichung der Rechnung ein. Dies gestaltet sich folgendermaßen:
OP - versicherte Pferde bzw. Pferde mit der 100% Kombi-Kranken- und OP-Versicherung bei der Uelzener:
Je nach Versicherungstyp (einfacher oder zweifacher Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), mit-/ohne Selbstbeteiligung etc.) werden die Kosten gemäß Ihres gültigen Vertrages mit der Versicherung von dieser übernommen. Damit Sie nicht in Vorleistung für diese von der Versicherung gedeckten Kosten gehen müssen, haben wir mit der Uelzener- und Allianz-Versicherung vereinbart, dass wir mit diesen direkt abrechnen und Sie so von dieser Zahlung bei Abholung ihres frisch operierten Pferdes entlasten können. Dazu benötigen wir vor Durchführung der Untersuchungen und Operation die Freigabe Ihrer Versicherung, eine Kopie des gültigen Versicherungsscheins sowie die von Ihnen unterschriebene Abtretungserklärung.
Wichtig ist, dass SIE prüfen ob der Versicherungsschutz besteht. So ist u.a. die Wartezeit und der Beginn der Erkrankung zu berücksichtigen. Fällt der Beginn der zu operierenden Erkrankung in die Wartezeit kommen die Versicherungen in der Regel nicht für die Operationskosten auf. Gleiches gilt für sogenannte „Chip“-Operationen. Je nachdem welchen Tarif Sie abgeschlossen haben, werden die beiden Versicherungen nach unseren Erfahrungen die Kostenübernahme verweigern. Bitte erkundigen Sie sich vorab, da wir diesbezüglich keine verbindlichen Aussagen treffen können.
Einige Kosten werden von Ihrer OP-Versicherung nicht gedeckt. Dazu gehört evtl. die stationäre Unterbringung, der Anteil der Selbstbeteiligung, und evtl. die Differenz zwischen des Gesamtrechnungsbetrages und dem von der OP-Versicherung gedeckten Betrag. In unserer Klinik verwenden wir für die Berechnung der Kosten im Rahmen von operativen Eingriffen idR. den zweifachen Satz der GOT. Sie brauchen bei der Abholung Ihres Pferdes nur die nicht von der Versicherung gedeckten Kosten zu bezahlen. Dabei können Sie die oben unter 1. – 5. aufgeführten Zahlungsoptionen verwenden. Bitte melden Sie den Versicherungsstatus zu Beginn der Behandlungen und Operationen an.
Falls Ihre Versicherung nicht innerhalb von 14 Tagen unsere Rechnung ausgleicht, werden wir dort nachfragen um den Grund zu erfahren. Liegt der Grund nicht in unserem Verschulden, werden wir nach 21 Tagen Ihnen die Rechnung zur Begleichung schicken, da wir dann nicht länger auf den Ausgleich unserer Rechnung und Kosten warten können.
Falls Sie noch keine OP- oder Pferde-Voll-Schutzversicherung für Ihr Pferd abgeschlossen haben, denken Sie über einen Abschluß nach. Anträge können wir Ihnen direkt aushändigen –
Sichern Sie sich und Ihr Pferd ab!
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