Jedes Pferd muss über einen Equidenpass (Pferdepass) verfügen. Dieser ist immer beim Pferd – auch bei Transporten (Turnier, Klinik etc.) mit zu führen. Der Equidenpass ist das Identitätsdokument für Ihr Pferd.
Die zugrunde liegende EU-Richtlinie sieht vor, dass jeder Einhufer innerhalb der EU ein Dokument benötigt, welches Aufkunft über alle erfolgten medizinischen Behandlungen geben muss. Besonderes Augenmerk wird hier in erster Linie auf die Auskunft über erfolgte medikamentatöse Belastung von Schlachttieren gelegt um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Es ist verboten ein Pferd zu schlachten, welches keinen Equidenpass besitzt.
Reisen ohne Pass kann teuer werden!
Wichtige Informationen zum Transport in eine Pferdeklinik oder eine tierärztliche Behandlung ohne vollständigen Pferdepass!
Warum erinnern wir Sie daran den Pferdepass mit dem Pferd zu führen?
Per Gesetz müssen Sie den Pferdepass immer beim Pferd haben! Sei es im Stall, auf dem Transport, dem Turnier oder in der Pferdeklinik. Häufig wird dieser Pass aus Bequemlichkeit vergessen und in der Regel hat sich auch bisher Keiner dafür interessiert. Nun hat der Gesetzgeber die Tierärzte nochmals auf Ihre Verpflichtung hingewiesen vor der tiermedizinischen Behandlung mit Medikamenten den Pass bzw. den Staus des Pferdes zu prüfen. Nur wenn der Status – Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd – einwandfrei geklärt ist, darf der Tierarzt Medikamente bei Ihrem Pferd einsetzen.
In Zukunft werden die Tierärzte auch anders durch die Kontrollbehörden geprüft und zusätzlich wurden uns hohe Bußgelder für die fehlerhafte Statusfeststellung angedroht, was es uns unmöglich macht Ausnahmen zu zulassen.
Kein Pass auffindbar oder er ist unvollständig?
Falls Sie Ihren Pass nicht mehr finden oder tatsächlich Ihr Pferd noch gar keinen hatte bzw. der Pferdepass ist nicht vollständig, da der Arzneimittelanhang zur Angabe des Status Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd fehlt kein Problem: bei der FN in Warendorf direkt den Pass beantragen. Er wird Ihnen zugeschickt.
Was machen wir mit Ihrem Pferd ohne Pass?
Wir werden Ihr Pferd natürlich untersuchen und auch behandeln, da wir auch dem Tierschutzgesetz verpflichtet sind. Aber wir können Ihr Pferd nur als sogenanntes Schlachtpferd – also nicht mit allen Medikamenten – behandeln. Außerdem ist nur eine einmalige Behandlung möglich. Kommen Sie wieder: zur Nachuntersuchung oder mit einem neuen Problem muss der Pass vorliegen. Zusätzlich müssen Sie und wir einige Formulare ausfüllen, die sonst nicht notwendig wären. Dies ist leider mit Extragebühren verbunden.
Daher: Reisen mit Pass ist stressfreier und günstiger!